Revision im Strafrecht in Schleswig
Schleswig ist Hauptkanzleisitz und zentrale Postanschrift der Kanzlei. Hier laufen Akten, Urteile und die revisionsrechtliche Prüfung zusammen. Mandanten aus dem Landesteil Schleswig, aus Flensburg und von der West- oder Ostküste erhalten damit einen dauerhaft erreichbaren Ausgangspunkt für ein hoch spezialisiertes Rechtsmittelmandat.
Welches Gericht entscheidet über die Revision?
Bei Verfahren aus Schleswig ist sorgfältig zu unterscheiden: Gegen ein amtsgerichtliches Urteil kann – statt der Berufung – eine Sprungrevision in Betracht kommen; über Revisionen gegen Berufungsurteile des Landgerichts entscheidet regelmäßig das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht. Erstinstanzliche landgerichtliche Urteile gelangen demgegenüber zum Bundesgerichtshof. Die Wahl des richtigen Rechtsmittelwegs muss deshalb unmittelbar nach der Verkündung geklärt werden.
Urteil des Amtsgerichts
Je nach Verteidigungsziel kommen Berufung oder Sprungrevision in Betracht. Die Sprungrevision führt regelmäßig zum Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht.
Berufungsurteil des Landgerichts
Hat das Landgericht als Berufungsgericht entschieden, wird die Revision regelmäßig durch das Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht geprüft.
Erstinstanzliches Urteil des Landgerichts
Hat eine große Strafkammer erstinstanzlich entschieden, ist grundsätzlich der Bundesgerichtshof das Revisionsgericht.
Örtlich relevante Tatsachengerichte sind insbesondere Amtsgericht Schleswig und Landgericht Flensburg. Die konkrete Rechtsmittelzuständigkeit richtet sich stets nach Ausgangsgericht, Spruchkörper und Verfahrensstufe.
Vom lokalen Verfahren zur präzisen Rechtskontrolle.
Am Standort Schleswig können Unterlagen nach Abstimmung persönlich übergeben und Besprechungen vor Ort durchgeführt werden. Umfangreiche Verfahrensakten werden digital strukturiert; kurze Wege zum Hauptkanzleisitz erleichtern insbesondere die Abstimmung mit Instanzverteidigern aus dem nördlichen Schleswig-Holstein.
Frist sichern
Verkündungsdatum, Zustellung und bereits abgegebene Erklärungen werden sofort geklärt.
Verfahren rekonstruieren
Urteil, Protokoll, Anträge und Beschlüsse werden chronologisch zusammengeführt.
Rechtsfehler trennen
Verfahrensrügen und sachlich-rechtliche Beanstandungen werden nach ihren eigenen Maßstäben geprüft.
Präzise begründen
Nur tragfähige Rügen werden vollständig und innerhalb der nicht verlängerbaren Frist ausgearbeitet.
Ihr Wohnort entscheidet nicht über die Qualität der Revision.
Rufen Sie die zentrale Hamburger Telefonnummer an. Wir klären Frist, Zuständigkeit und den schnellsten Weg zur vollständigen Akte.
Häufige Fragen
Kann ich die Revisionsunterlagen in Schleswig persönlich abgeben?+
Ja. Schleswig ist Hauptkanzleisitz und Postanschrift. Bitte stimmen Sie wegen laufender Fristen die Übergabe dennoch vorab telefonisch ab.
Welches Revisionsgericht ist für ein Urteil aus Schleswig zuständig?+
Das hängt von Ausgangsgericht und Verfahrensstufe ab. Revisionen gegen Berufungsurteile des Landgerichts und Sprungrevisionen gegen amtsgerichtliche Urteile führen regelmäßig zum Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht; bei erstinstanzlichen Urteilen des Landgerichts ist grundsätzlich der Bundesgerichtshof zuständig.
Kann die Kanzlei auch nach einer Verhandlung in Flensburg übernehmen?+
Ja. Der Hauptkanzleisitz koordiniert Revisionsmandate aus dem gesamten Landgerichtsbezirk Flensburg und darüber hinaus bundesweit.