Revision im Strafrecht in Nürnberg
Nürnberg ist Zentralstandort Süd. Von der Fürther Straße aus können Mandanten und Instanzverteidiger aus Franken sowie dem süddeutschen Raum persönliche Termine vereinbaren. Die Revisionsbearbeitung bleibt dennoch bundesweit einheitlich: Fristen, Urteil, Protokoll und Akte bestimmen den Arbeitsablauf.
Welches Gericht entscheidet über die Revision?
Bei Nürnberger Strafsachen ist zwischen Sprungrevision, Revision gegen ein Berufungsurteil und Revision gegen ein erstinstanzliches landgerichtliches Urteil zu unterscheiden. Für die ersten beiden Fallgruppen ist regelmäßig das Oberlandesgericht Nürnberg zuständig; erstinstanzliche Urteile des Landgerichts Nürnberg-Fürth werden grundsätzlich vom Bundesgerichtshof überprüft.
Urteil des Amtsgerichts
Je nach Verteidigungsziel kommen Berufung oder Sprungrevision in Betracht. Die Sprungrevision führt regelmäßig zum Oberlandesgericht Nürnberg.
Berufungsurteil des Landgerichts
Hat das Landgericht als Berufungsgericht entschieden, wird die Revision regelmäßig durch das Oberlandesgericht Nürnberg geprüft.
Erstinstanzliches Urteil des Landgerichts
Hat eine große Strafkammer erstinstanzlich entschieden, ist grundsätzlich der Bundesgerichtshof das Revisionsgericht.
Örtlich relevante Tatsachengerichte sind insbesondere Amtsgericht Nürnberg und Landgericht Nürnberg-Fürth. Die konkrete Rechtsmittelzuständigkeit richtet sich stets nach Ausgangsgericht, Spruchkörper und Verfahrensstufe.
Vom lokalen Verfahren zur präzisen Rechtskontrolle.
In mehrtägigen oder umfangreichen Hauptverhandlungen ist das Gedächtnis der Beteiligten wertvoll, ersetzt aber nicht den revisionsrechtlich erforderlichen Tatsachenvortrag. Deshalb werden Erinnerungen des Mandanten und des bisherigen Verteidigers mit Protokoll, Anträgen und gerichtlichen Beschlüssen abgeglichen. So entsteht aus dem Verhandlungsverlauf eine prüfbare Rüge – oder eine klare Entscheidung gegen einen nicht tragfähigen Ansatz.
Frist sichern
Verkündungsdatum, Zustellung und bereits abgegebene Erklärungen werden sofort geklärt.
Verfahren rekonstruieren
Urteil, Protokoll, Anträge und Beschlüsse werden chronologisch zusammengeführt.
Rechtsfehler trennen
Verfahrensrügen und sachlich-rechtliche Beanstandungen werden nach ihren eigenen Maßstäben geprüft.
Präzise begründen
Nur tragfähige Rügen werden vollständig und innerhalb der nicht verlängerbaren Frist ausgearbeitet.
Ihr Wohnort entscheidet nicht über die Qualität der Revision.
Rufen Sie die zentrale Hamburger Telefonnummer an. Wir klären Frist, Zuständigkeit und den schnellsten Weg zur vollständigen Akte.
Häufige Fragen
Kann ich am Nürnberger Standort persönlich beraten werden?+
Ja, nach vorheriger Terminvereinbarung am Zentralstandort in der Fürther Straße.
Welche Revisionen entscheidet das OLG Nürnberg?+
Regelmäßig insbesondere Sprungrevisionen gegen amtsgerichtliche Urteile und Revisionen gegen Berufungsurteile des Landgerichts. Für erstinstanzliche landgerichtliche Urteile ist grundsätzlich der BGH zuständig.
Kann die Kanzlei mit meinem bisherigen Verteidiger zusammenarbeiten?+
Ja. Gerade bei längeren Hauptverhandlungen ist eine abgestimmte Übergabe von Protokoll, Anträgen und Erinnerungen häufig besonders wertvoll.