Urteil verkündet?Die Revision muss grundsätzlich binnen einer Woche eingelegt werden.Jetzt Frist sichern
Chilcott Rechtsanwälte & Strafverteidiger

Rechtsanwalt Markus Chilcott Revisionsverteidigung bundesweit

Das Urteil ist gesprochen.
Das Verfahren ist nicht zwingend beendet.

Revision bedeutet präzise Kontrolle: Hat das Gericht Verfahrensrecht verletzt? Tragen die Feststellungen den Schuldspruch? Ist die Beweiswürdigung rechtsfehlerfrei? Wurde die Strafe rechtmäßig zugemessen?

1 Wochegrundsätzliche Einlegungsfrist
20+ JahreErfahrung als Strafverteidiger
bundesweitÜbernahme von Revisionsmandaten

Kanzlei für Revision im Strafrecht

Eine Revision gewinnt nicht durch Lautstärke. Sie gewinnt durch den Rechtsfehler, der erkannt, vollständig vorgetragen und überzeugend eingeordnet wird.

Das Revisionsgericht verhandelt den Fall grundsätzlich nicht noch einmal. Es überprüft das Urteil auf Rechtsfehler. Deshalb entscheidet die Qualität der juristischen Analyse – nicht die Wiederholung der Beweisaufnahme.

Wir trennen konsequent zwischen verständlichem Unbehagen am Urteil und einem revisiblen Fehler. Das schafft früh Klarheit über die rechtlichen Ansatzpunkte, die erforderlichen Unterlagen und die realistische Strategie.

Revisionsprüfung mit System

Vier Ebenen.
Kein blinder Fleck.

Ein Revisionsmandat wird nicht mit einer Standardschrift bearbeitet. Ausgangspunkt sind Urteil, Hauptverhandlungsprotokoll und der konkrete Verfahrensgang.

Revision ist keine Berufung

Keine neue Beweisaufnahme.
Eine neue rechtliche Prüfung.

Ablauf des Revisionsverfahrens →
BerufungRevision
Neue TatsacheninstanzRechtskontrolle
Zeugen können erneut gehört werdenPrüfung anhand von Urteil, Protokoll und Akten
Neue Beweiswürdigung möglichBeweiswürdigung nur auf Rechtsfehler überprüfbar
Ziel: neues SachurteilZiel: Aufhebung oder Korrektur des Urteils
Rechtsanwalt Markus Chilcott, Strafverteidiger für Revision im StrafrechtRechtsanwalt
Markus Chilcott
Persönliche Verantwortung

Revision ist Spezialarbeit.

Rechtsanwalt Markus Chilcott ist seit mehr als 20 Jahren als Strafverteidiger tätig und übernimmt Revisionsmandate bundesweit.

Die Bearbeitung beginnt mit einer nüchternen Bestandsaufnahme: Welche Entscheidung ist angefochten? Welche Fristen laufen? Welche Teile der Akte sind unverzichtbar? Welche Verfahrensvorgänge müssen rekonstruiert werden? Erst dann folgt die Bewertung der möglichen Rügen.

  • Fokus auf Strafrecht und Strafprozessrecht
  • Persönliche Analyse der Revisionsansätze
  • Bundesweite Zusammenarbeit mit Instanzverteidigern
  • Klare Einschätzung ohne Erfolgsversprechen
Profil und Arbeitsweise
Vom Urteil zur Entscheidung

So beginnt ein Revisionsmandat.

01

Frist klären

Verkündung, Zustellung und bisherige Erklärungen werden sofort erfasst.

02

Unterlagen sichern

Urteil, Protokoll, Anträge, Beschlüsse und relevante Aktenteile werden beschafft.

03

Fehler prüfen

Der Verfahrensgang wird chronologisch und das Urteil sachlich-rechtlich analysiert.

04

Revision begründen

Tragfähige Rügen werden vollständig, präzise und fristgerecht ausgearbeitet.

05

Verfahren begleiten

Wir reagieren auf Stellungnahmen und vertreten bis zur Entscheidung und gegebenenfalls in neuer Hauptverhandlung.

Deutschlandweit präsent

Spezialisierung kennt keine Postleitzahl.

Revisionsarbeit entsteht aus Urteil, Protokoll und Akte. Deshalb kann sie bundesweit auf gleichbleibend hohem Niveau organisiert werden. Vier Zentralstandorte und weitere Zweigstellen bzw. Besprechungszentren gewährleisten zugleich persönliche Erreichbarkeit.

Alle 24 Standorte
ZentralstandortSchleswigSchubystr. 128, 24837 Schleswig04621 944 8680
ZentralstandortHamburgHolzdamm 36, 20099 Hamburg040 22 8686 600
ZentralstandortFrankfurt am MainHanauer Landstr. 204, 60314 Frankfurt am Main069 348 7715 10
ZentralstandortNürnbergFürther Str. 27, 90429 Nürnberg0911 360 692 60
Direkte Antworten

Was Mandanten nach einem Urteil wissen müssen.

Wie lange ist die Frist für die Revision im Strafrecht?+

Die Revision muss grundsätzlich innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils bei dem Gericht eingelegt werden, dessen Urteil angefochten wird (§ 341 StPO). War der Angeklagte bei der Verkündung nicht anwesend, gelten Besonderheiten. Die Frist sollte niemals ohne konkrete Prüfung berechnet werden.

Wann muss die Revision begründet werden?+

Revisionsanträge und Revisionsbegründung sind grundsätzlich binnen eines Monats nach Ablauf der Einlegungsfrist bzw. nach Zustellung des schriftlichen Urteils anzubringen (§ 345 StPO). Verfahrensrügen müssen innerhalb dieser Frist vollständig und formgerecht vorgetragen sein; sie lassen sich danach grundsätzlich nicht ergänzen.

Was ist der Unterschied zwischen Revision und Berufung?+

Die Berufung eröffnet grundsätzlich eine neue Tatsacheninstanz mit erneuter Beweisaufnahme. Die Revision prüft demgegenüber Rechtsfehler des angefochtenen Urteils und des vorausgegangenen Verfahrens. Zeugen werden im Revisionsverfahren regelmäßig nicht erneut vernommen.

Kann ich für die Revision den Strafverteidiger wechseln?+

Ja. Gerade die Revisionsbegründung kann von einem auf Revisionsrecht konzentrierten Verteidiger übernommen werden. Wichtig ist, dass der Wechsel die laufenden, nicht verlängerbaren Fristen nicht gefährdet und die vollständigen Unterlagen schnell verfügbar sind.

Welche Unterlagen werden für eine Revisionsprüfung benötigt?+

Zentral sind das schriftliche Urteil, das Hauptverhandlungsprotokoll, Anklage und Eröffnungsbeschluss sowie alle Anträge, Beschlüsse, Widersprüche und sonstigen für mögliche Verfahrensfehler relevanten Aktenteile. Zu Beginn genügt häufig eine kurze Frist- und Verfahrensübersicht; die vollständige Akte wird anschließend angefordert.

Alle Fragen zur Revision
Urteil verkündet oder zugestellt?

Warten Sie nicht auf die schriftlichen Gründe, wenn die Einlegungsfrist läuft.

Teilen Sie uns Gericht, Aktenzeichen und Verkündungsdatum mit. Wir klären, was sofort geschehen muss und welche Unterlagen anschließend benötigt werden.

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