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Revisionsanwalt · bundesweit

Revisionsverteidigung ist eine eigene Disziplin.

Die Revisionsbegründung verlangt andere Fähigkeiten als die Verteidigung in der Tatsacheninstanz: vollständige Rekonstruktion, präzise Subsumtion und ein sicherer Umgang mit den strengen Darlegungsanforderungen der Revisionsgerichte.

Revisionsanwalt Markus Chilcott

Rechtsanwalt Markus Chilcott

Rechtsanwalt Markus Chilcott ist seit mehr als 20 Jahren im Strafrecht tätig. Er vertritt Verurteilte in Revisionsverfahren und arbeitet bundesweit mit Mandanten, Angehörigen und Verteidigern der Tatsacheninstanz zusammen.

Warum ein spezialisierter Revisionsanwalt?

Die Revision ist keine Fortsetzung der Hauptverhandlung mit anderen Mitteln. Das Revisionsgericht erhebt grundsätzlich keine neuen Beweise. Es kontrolliert, ob das Verfahren rechtmäßig geführt und das materielle Strafrecht zutreffend angewandt wurde. Ein Revisionsmandat verlangt deshalb, den Fall aus der Perspektive des Rechtsfehlers neu zu lesen.

Besonders hoch sind die Anforderungen an Verfahrensrügen. Nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO müssen die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig mitgeteilt werden, dass das Revisionsgericht allein anhand der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt. Ein richtiger Gedanke kann wirkungslos bleiben, wenn sein Tatsachenvortrag unvollständig ist.

Die Arbeitsweise

01

Unabhängiger Blick

Die Akte wird nicht bloß nacherzählt. Urteil, Protokoll und Verfahrensgang werden neu geordnet und auf rechtlich relevante Bruchstellen geprüft.

02

Chronologische Prüfung

Von Zuständigkeit und Gerichtsbesetzung über Beweisaufnahme und Anträge bis zu letztem Wort, Beratung und Urteilsabsetzung.

03

Trennung der Rügearten

Verfahrensrüge und Sachrüge folgen unterschiedlichen Regeln. Beide werden eigenständig geprüft und strategisch zusammengeführt.

04

Redaktionelle Präzision

Die Begründung wird auf Zulässigkeit, Vollständigkeit, innere Logik und die Frage des Beruhens kontrolliert.

Zusammenarbeit mit dem bisherigen Verteidiger

Der Instanzverteidiger kennt Verlauf und Dynamik der Hauptverhandlung. Dieses Wissen kann für die Fehlersuche unverzichtbar sein. Eine externe Revisionsbearbeitung ist deshalb kein Misstrauensvotum, sondern häufig eine sinnvolle Arbeitsteilung: Die Tatsacheninstanz liefert Kontext und Unterlagen; der Revisionsanwalt prüft mit Distanz und revisionsrechtlichem Fokus.

Was Sie erwarten dürfen

  • sofortige Klärung laufender Fristen,
  • eine klare Liste der erforderlichen Unterlagen,
  • persönliche anwaltliche Verantwortung,
  • eine verständliche Einordnung der realistischen Rechtsmittelziele,
  • keine pauschalen Erfolgsversprechen.
Ihr Urteil. Unsere Prüfung.

Revision nicht auf Verdacht, sondern mit Methode.

Schildern Sie kurz, wann das Urteil verkündet und wann es zugestellt wurde. Wir klären zuerst die Fristen und den nächsten sinnvollen Schritt.

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