Revision im Strafrecht in Bremen
Die Bremer Zweigstelle liegt in der Hollerallee. Mandanten aus Bremen und dem Umland können dort nach Vereinbarung persönliche Gespräche führen. Für das Revisionsmandat ist zugleich die kompakte Gerichtsstruktur des Stadtstaats relevant: Ausgangsgericht und Verfahrensstufe bestimmen, ob das Oberlandesgericht oder der Bundesgerichtshof entscheidet.
Welches Gericht entscheidet über die Revision?
Über Sprungrevisionen gegen Urteile des Amtsgerichts Bremen und über Revisionen gegen Berufungsurteile des Landgerichts entscheidet regelmäßig das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen. Erstinstanzliche Urteile des Landgerichts gelangen grundsätzlich zum Bundesgerichtshof. Diese Weichenstellung muss von der Frage getrennt werden, ob eine Berufung mit neuer Tatsachenverhandlung möglicherweise das passendere Rechtsmittel wäre.
Urteil des Amtsgerichts
Je nach Verteidigungsziel kommen Berufung oder Sprungrevision in Betracht. Die Sprungrevision führt regelmäßig zum Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen.
Berufungsurteil des Landgerichts
Hat das Landgericht als Berufungsgericht entschieden, wird die Revision regelmäßig durch das Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen geprüft.
Erstinstanzliches Urteil des Landgerichts
Hat eine große Strafkammer erstinstanzlich entschieden, ist grundsätzlich der Bundesgerichtshof das Revisionsgericht.
Örtlich relevante Tatsachengerichte sind insbesondere Amtsgericht Bremen und Landgericht Bremen. Die konkrete Rechtsmittelzuständigkeit richtet sich stets nach Ausgangsgericht, Spruchkörper und Verfahrensstufe.
Vom lokalen Verfahren zur präzisen Rechtskontrolle.
Eine Bremer Standortseite soll nicht bloß Nähe behaupten. Sie informiert deshalb konkret über den Rechtsmittelweg und die Arbeitsweise: Nach der Fristsicherung werden Urteil und Protokoll ausgewertet, mögliche Verfahrensfehler chronologisch erfasst und die schriftlichen Gründe auf sachlich-rechtliche Fehler geprüft. Persönliche Termine ergänzen diese Arbeit, ersetzen sie aber nicht.
Frist sichern
Verkündungsdatum, Zustellung und bereits abgegebene Erklärungen werden sofort geklärt.
Verfahren rekonstruieren
Urteil, Protokoll, Anträge und Beschlüsse werden chronologisch zusammengeführt.
Rechtsfehler trennen
Verfahrensrügen und sachlich-rechtliche Beanstandungen werden nach ihren eigenen Maßstäben geprüft.
Präzise begründen
Nur tragfähige Rügen werden vollständig und innerhalb der nicht verlängerbaren Frist ausgearbeitet.
Ihr Wohnort entscheidet nicht über die Qualität der Revision.
Rufen Sie die zentrale Hamburger Telefonnummer an. Wir klären Frist, Zuständigkeit und den schnellsten Weg zur vollständigen Akte.
Häufige Fragen
Wo befindet sich die Bremer Zweigstelle?+
In der Hollerallee 26, 28209 Bremen. Persönliche Termine finden nach Vereinbarung statt.
Entscheidet das Hanseatische Oberlandesgericht jede Bremer Revision?+
Nein. Es entscheidet typischerweise über Sprungrevisionen und Revisionen gegen Berufungsurteile. Bei erstinstanzlichen Urteilen des Landgerichts ist grundsätzlich der Bundesgerichtshof zuständig.
Kann nach einem amtsgerichtlichen Urteil auch Berufung eingelegt werden?+
Häufig ja. Ob Berufung oder Sprungrevision sinnvoller ist, hängt davon ab, ob Tatsachen neu verhandelt oder ausschließlich Rechtsfehler geprüft werden sollen.