Revision im Strafrecht in München
München ist einer der größten deutschen Justizstandorte. Die Zweigstelle an der Landsberger Straße bietet einen regionalen Kontaktpunkt. Bei umfangreichen Verfahren vor dem Amtsgericht oder Landgericht München I ist besonders wichtig, die Revisionsarbeit früh zu organisieren, weil Protokoll, Urteilsgründe und zahlreiche Antragsunterlagen innerhalb einer festen Frist ausgewertet werden müssen.
Welches Gericht entscheidet über die Revision?
Über Sprungrevisionen gegen amtsgerichtliche Urteile und Revisionen gegen Berufungsurteile des Landgerichts München I entscheidet regelmäßig das Oberlandesgericht München. Gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts richtet sich die Revision grundsätzlich zum Bundesgerichtshof. In Bayern können daneben besondere Zuständigkeitsfragen entstehen, die anhand der konkreten Entscheidung geprüft werden müssen.
Urteil des Amtsgerichts
Je nach Verteidigungsziel kommen Berufung oder Sprungrevision in Betracht. Die Sprungrevision führt regelmäßig zum Oberlandesgericht München.
Berufungsurteil des Landgerichts
Hat das Landgericht als Berufungsgericht entschieden, wird die Revision regelmäßig durch das Oberlandesgericht München geprüft.
Erstinstanzliches Urteil des Landgerichts
Hat eine große Strafkammer erstinstanzlich entschieden, ist grundsätzlich der Bundesgerichtshof das Revisionsgericht.
Örtlich relevante Tatsachengerichte sind insbesondere Amtsgericht München und Landgericht München I. Die konkrete Rechtsmittelzuständigkeit richtet sich stets nach Ausgangsgericht, Spruchkörper und Verfahrensstufe.
Vom lokalen Verfahren zur präzisen Rechtskontrolle.
Die Größe des Gerichtsstandorts darf nicht zu einer schematischen Bearbeitung führen. Eine Revision wird nicht nach Deliktsgruppe, sondern nach dem individuellen Verfahrensablauf aufgebaut. Persönliche Besprechungen in München helfen, die entscheidenden Konfliktpunkte der Hauptverhandlung zu identifizieren; anschließend entscheidet der Aktenstoff über die Rügefähigkeit.
Frist sichern
Verkündungsdatum, Zustellung und bereits abgegebene Erklärungen werden sofort geklärt.
Verfahren rekonstruieren
Urteil, Protokoll, Anträge und Beschlüsse werden chronologisch zusammengeführt.
Rechtsfehler trennen
Verfahrensrügen und sachlich-rechtliche Beanstandungen werden nach ihren eigenen Maßstäben geprüft.
Präzise begründen
Nur tragfähige Rügen werden vollständig und innerhalb der nicht verlängerbaren Frist ausgearbeitet.
Ihr Wohnort entscheidet nicht über die Qualität der Revision.
Rufen Sie die zentrale Hamburger Telefonnummer an. Wir klären Frist, Zuständigkeit und den schnellsten Weg zur vollständigen Akte.
Häufige Fragen
Kann die Kanzlei Revisionen nach Urteilen des Landgerichts München I übernehmen?+
Ja. Erstinstanzliche Urteile werden grundsätzlich vom BGH überprüft; die Begründung kann bundesweit durch die Kanzlei erstellt werden.
Wo befindet sich die Münchner Zweigstelle?+
Landsberger Straße 155/Haus 1, 80687 München. Termine erfolgen nach Vereinbarung.
Wie schnell müssen umfangreiche Unterlagen übergeben werden?+
So früh wie möglich. Die Begründungsfrist ist grundsätzlich nicht verlängerbar; Umfang und Übermittlungsweg sollten unmittelbar abgestimmt werden.