Revision im Strafrecht in Rostock
Rostock ist zugleich Landgerichts- und Oberlandesgerichtsstandort. Die Zweigstelle in der Grubenstraße ermöglicht persönliche Besprechungen im Zentrum. Dass Tatsachen- und Revisionsgerichte in derselben Stadt sitzen können, ändert nichts an der strikten Trennung ihrer Aufgaben: Tatsachenfeststellung hier, Rechtskontrolle dort.
Welches Gericht entscheidet über die Revision?
Das Oberlandesgericht Rostock entscheidet regelmäßig über Sprungrevisionen gegen amtsgerichtliche Urteile und Revisionen gegen Berufungsurteile des Landgerichts. Erstinstanzliche Urteile des Landgerichts Rostock werden grundsätzlich vom Bundesgerichtshof geprüft. Die Revision darf daher nicht mit einer erneuten Würdigung des Sachverhalts verwechselt werden.
Urteil des Amtsgerichts
Je nach Verteidigungsziel kommen Berufung oder Sprungrevision in Betracht. Die Sprungrevision führt regelmäßig zum Oberlandesgericht Rostock.
Berufungsurteil des Landgerichts
Hat das Landgericht als Berufungsgericht entschieden, wird die Revision regelmäßig durch das Oberlandesgericht Rostock geprüft.
Erstinstanzliches Urteil des Landgerichts
Hat eine große Strafkammer erstinstanzlich entschieden, ist grundsätzlich der Bundesgerichtshof das Revisionsgericht.
Örtlich relevante Tatsachengerichte sind insbesondere Amtsgericht Rostock und Landgericht Rostock. Die konkrete Rechtsmittelzuständigkeit richtet sich stets nach Ausgangsgericht, Spruchkörper und Verfahrensstufe.
Vom lokalen Verfahren zur präzisen Rechtskontrolle.
Bei persönlichen Gesprächen wird der Verhandlungsverlauf aufgenommen. Anschließend erfolgt der Abgleich mit dem Protokoll. Nur förmlich nachweisbare oder aus den Urteilsgründen erkennbare Fehler können das Revisionsgericht erreichen. Diese methodische Begrenzung wird von Beginn an offen erläutert.
Frist sichern
Verkündungsdatum, Zustellung und bereits abgegebene Erklärungen werden sofort geklärt.
Verfahren rekonstruieren
Urteil, Protokoll, Anträge und Beschlüsse werden chronologisch zusammengeführt.
Rechtsfehler trennen
Verfahrensrügen und sachlich-rechtliche Beanstandungen werden nach ihren eigenen Maßstäben geprüft.
Präzise begründen
Nur tragfähige Rügen werden vollständig und innerhalb der nicht verlängerbaren Frist ausgearbeitet.
Ihr Wohnort entscheidet nicht über die Qualität der Revision.
Rufen Sie die zentrale Hamburger Telefonnummer an. Wir klären Frist, Zuständigkeit und den schnellsten Weg zur vollständigen Akte.
Häufige Fragen
Sitzen Landgericht und Oberlandesgericht in Rostock?+
Ja. Sie nehmen jedoch unterschiedliche Aufgaben wahr; das Oberlandesgericht ist unter anderem für bestimmte Revisionen zuständig.
Kann die Kanzlei eine BGH-Revision aus Rostock bearbeiten?+
Ja. Erstinstanzliche Urteile des Landgerichts können bundesweit für eine Revision zum BGH geprüft werden.
Wo ist die Rostocker Zweigstelle?+
Grubenstraße 20, 18055 Rostock. Termine werden vorab vereinbart.