Urteil verkündet?Die Revision muss grundsätzlich binnen einer Woche eingelegt werden.Jetzt Frist sichern
Zweigstelle · Rheinland-Pfalz

Revisionsanwalt
Mainz

Die Mainzer Zweigstelle ergänzt den Frankfurter Zentralstandort und schafft einen regionalen Zugang zur Revisionsverteidigung in Rheinland-Pfalz.

Lokale Erreichbarkeit

Revision im Strafrecht in Mainz

Mainz gehört zum Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Koblenz, liegt aber zugleich im eng verflochtenen Rhein-Main-Gebiet. Die Zweigstelle in der Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße ermöglicht persönliche Termine auf der rheinland-pfälzischen Seite; die Revisionsbearbeitung kann mit dem Frankfurter Zentralstandort abgestimmt werden.

Gerichtsbezug

Welches Gericht entscheidet über die Revision?

Sprungrevisionen gegen Entscheidungen des Amtsgerichts Mainz und Revisionen gegen Berufungsurteile des Landgerichts werden regelmäßig durch das Oberlandesgericht Koblenz geprüft. Bei erstinstanzlichen Urteilen des Landgerichts ist grundsätzlich der Bundesgerichtshof zuständig. Die Nähe zu Frankfurt ändert an dieser gerichtlichen Zuständigkeit nichts.

Ausgangslage 01

Urteil des Amtsgerichts

Je nach Verteidigungsziel kommen Berufung oder Sprungrevision in Betracht. Die Sprungrevision führt regelmäßig zum Oberlandesgericht Koblenz.

Ausgangslage 02

Berufungsurteil des Landgerichts

Hat das Landgericht als Berufungsgericht entschieden, wird die Revision regelmäßig durch das Oberlandesgericht Koblenz geprüft.

Ausgangslage 03

Erstinstanzliches Urteil des Landgerichts

Hat eine große Strafkammer erstinstanzlich entschieden, ist grundsätzlich der Bundesgerichtshof das Revisionsgericht.

Örtlich relevante Tatsachengerichte sind insbesondere Amtsgericht Mainz und Landgericht Mainz. Die konkrete Rechtsmittelzuständigkeit richtet sich stets nach Ausgangsgericht, Spruchkörper und Verfahrensstufe.

Arbeitsweise

Vom lokalen Verfahren zur präzisen Rechtskontrolle.

Für Mandanten ist die Ländergrenze im Alltag oft wenig spürbar; revisionsrechtlich bleibt sie relevant. Die Kanzlei ordnet das Verfahren deshalb eindeutig dem richtigen Instanzenzug zu und kombiniert die örtliche Kontaktmöglichkeit mit einer zentralen, bundesweiten Prüfung.

01

Frist sichern

Verkündungsdatum, Zustellung und bereits abgegebene Erklärungen werden sofort geklärt.

02

Verfahren rekonstruieren

Urteil, Protokoll, Anträge und Beschlüsse werden chronologisch zusammengeführt.

03

Rechtsfehler trennen

Verfahrensrügen und sachlich-rechtliche Beanstandungen werden nach ihren eigenen Maßstäben geprüft.

04

Präzise begründen

Nur tragfähige Rügen werden vollständig und innerhalb der nicht verlängerbaren Frist ausgearbeitet.

Revisionsverteidigung · bundesweit

Ihr Wohnort entscheidet nicht über die Qualität der Revision.

Rufen Sie die zentrale Hamburger Telefonnummer an. Wir klären Frist, Zuständigkeit und den schnellsten Weg zur vollständigen Akte.

040 22 8686 600Unterlagen ankündigen →
Direkte Antworten für Mainz

Häufige Fragen

Ist für Mainz das OLG Frankfurt oder das OLG Koblenz zuständig?+

Für Mainzer Verfahren ist regelmäßig das Oberlandesgericht Koblenz zuständig, soweit die Revision zum Oberlandesgericht führt.

Kann das Mandat über Frankfurt oder Mainz betreut werden?+

Ja. Beide Standorte arbeiten innerhalb derselben Kanzlei; die revisionsrechtliche Bearbeitung wird abgestimmt.

Wann entscheidet bei einem Mainzer Verfahren der BGH?+

Grundsätzlich bei Revisionen gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts Mainz.

Weitere Kanzleistandorte

Bundesweit persönlich erreichbar.

RevisionsanwaltMünchenStandort ansehen →RevisionsanwaltNeumünsterStandort ansehen →RevisionsanwaltNiebüllStandort ansehen →
AnrufenWhatsAppUnterlagen