Revision im Strafrecht in Kassel
Kassel liegt als Justizstandort in Nordhessen deutlich entfernt vom Oberlandesgericht in Frankfurt. Für Mandanten ändert diese Entfernung nichts am revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstab. Die Zweigstelle in der Fünffensterstraße bietet einen lokalen Kontaktpunkt; Akte und Urteil werden digital und standortübergreifend bearbeitet.
Welches Gericht entscheidet über die Revision?
Revisionen gegen Berufungsurteile des Landgerichts Kassel und Sprungrevisionen gegen amtsgerichtliche Urteile fallen regelmäßig in die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Erstinstanzliche Entscheidungen des Landgerichts werden grundsätzlich vom Bundesgerichtshof geprüft. Bei der Rechtsmittelwahl nach einem amtsgerichtlichen Urteil ist besonders zu klären, ob Tatsachen erneut verhandelt werden sollen.
Urteil des Amtsgerichts
Je nach Verteidigungsziel kommen Berufung oder Sprungrevision in Betracht. Die Sprungrevision führt regelmäßig zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Berufungsurteil des Landgerichts
Hat das Landgericht als Berufungsgericht entschieden, wird die Revision regelmäßig durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main geprüft.
Erstinstanzliches Urteil des Landgerichts
Hat eine große Strafkammer erstinstanzlich entschieden, ist grundsätzlich der Bundesgerichtshof das Revisionsgericht.
Örtlich relevante Tatsachengerichte sind insbesondere Amtsgericht Kassel und Landgericht Kassel. Die konkrete Rechtsmittelzuständigkeit richtet sich stets nach Ausgangsgericht, Spruchkörper und Verfahrensstufe.
Vom lokalen Verfahren zur präzisen Rechtskontrolle.
Die geographische Mitte Deutschlands erleichtert persönliche Termine, ist aber nicht der Grund für die Mandatsübernahme. Entscheidend ist der spezialisierte Blick auf den Aktenstoff. Unterlagen werden nicht nur gesammelt, sondern nach Rügekomplexen geordnet: Verfahrensvoraussetzungen, Besetzung, Beweisaufnahme, Verteidigungsrechte, Urteilsgründe und Rechtsfolgen.
Frist sichern
Verkündungsdatum, Zustellung und bereits abgegebene Erklärungen werden sofort geklärt.
Verfahren rekonstruieren
Urteil, Protokoll, Anträge und Beschlüsse werden chronologisch zusammengeführt.
Rechtsfehler trennen
Verfahrensrügen und sachlich-rechtliche Beanstandungen werden nach ihren eigenen Maßstäben geprüft.
Präzise begründen
Nur tragfähige Rügen werden vollständig und innerhalb der nicht verlängerbaren Frist ausgearbeitet.
Ihr Wohnort entscheidet nicht über die Qualität der Revision.
Rufen Sie die zentrale Hamburger Telefonnummer an. Wir klären Frist, Zuständigkeit und den schnellsten Weg zur vollständigen Akte.
Häufige Fragen
Kann ich in Kassel persönlich zur Revision beraten werden?+
Ja, Termine in der Zweigstelle Fünffensterstraße 2 werden vorab vereinbart.
Ist für Kasseler Sprungrevisionen das OLG Frankfurt zuständig?+
Regelmäßig ja. Die konkrete Zuständigkeit hängt von Ausgangsgericht und Verfahrensart ab.
Spielt die Entfernung zum Revisionsgericht eine Rolle?+
Für die schriftliche Revisionsprüfung kaum. Maßgeblich sind Urteil, Protokoll, Akte und eine formgerechte Begründung.